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Frage 1: Spezialgesetz für den Energiekonzern E.on

Warum planen Sie, den Klimaschutz aus dem Gesetz zu streichen, nur damit der Energiekonzern E.on sein Kohlekraftwerk in Datteln weiterbauen kann?

Den Antrag zur Streichung des Klimaschutz-Paragrafen begründen die Fraktionen von CDU und FDP damit, dass so das Kohlekraftwerk in Datteln doch noch in Betrieb genommen werden kann. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte einen Baustopp verhängt, unter anderem weil der Bebauungsplan gegen das Landesentwicklungsgesetz verstößt.

Im Gesetz heißt es, dass „heimischen und regenerierbaren Energieträgern“ Vorrang einzuräumen sei. Das Kraftwerk soll aber mit Importkohle befeuert werden. Kann das Kraftwerk nicht weitergebaut werden, muss E.on das halbfertige Kraftwerk wieder abreißen – und hätte einen Milliardenschaden.

Die Klimaschutz-Ziele sollen erst einmal nur im Gesetz, nicht aber in der dazugehörigen Verordnung gestrichen werden, die viel genauere Regeln erlässt. Sie bestehen also erst einmal fort. Dennoch nimmt damit der Klimaschutz schweren Schaden, denn die Ziele in der Verordnung haben sich nach denen des Gesetzes zu richten. Die Landesregierung könnte mit einem einfachen Kabinettsbeschluss auch die Ziele in der Verordnung verändern. Das Parlament würde gar nicht mehr gefragt werden.

Nicht wundern: Die Gesetzesänderungs-Dokumente laufen unter dem Titel "Änderung von gesetzlichen Befristungen", enthalten aber auch die Aufhebung des entscheidenden Paragraphen aus dem Gesetz zur Landesentwicklung, das den Vorrang erneuerbarer und heimischer Energien festschreibt! Entwurf der Landesregierung: Drucksache 14/9853. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Drucksache 14/10387.

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