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Richard ist 9 Jahre alt und ist in Deutschland geboren. Er lebt mit seiner Mutter und drei Geschwistern in Aachen. Seine Mutter selbst war 9 Jahre alt, als sie 1992 aus der Demokratischen Republik Kongo nach Deutschland floh. Ihr Asylverfahren ist längst abgeschlossen - seit über 10 Jahren besitzt sie eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen. Dennoch hat die Familie kaum Geld zum Überleben: seit 2 1/2 Jahren fällt die Familie unter das Asylbewerberleistungsgesetz.
Denn bevor Flüchtlinge die vollen Sozialleistungen bekommt, müssen sie vier Jahre lang von den gekürzten Leistungen leben, die nicht einmal 2/3 des ansonsten allen zustehenden Existenzminimums (Hartz4) betragen. Wie lange sich die betroffenen Personen schon in Deutschland befinden, wie weit die Integration fortgeschritten ist, ob Kinder betroffen sind - all das wird im Gesetz nicht berücksichtigt. Zuvor war die Familie über Einkünfte der Eltern der Mutter und über vorrangige Leistungen abgesichert gewesen abgesichert gewesen. Eine Klage der Familie im Eilverfahren an das Bundesverfassungsgericht wurde im letzten Sommer mit Verweis auf den geregelten Instanzenweg abgewiesen.
Richard muss sich mit seiner 13jährigen Schwester ein kleines Zimmer teilen, weil das Amt der Familie nicht erlaubt, eine größere Wohnung zu suchen. Während es jedem Kind zusteht, mit dem Nötigsten zum Leben versorgt zu werden, wird ihm dieses Grundrecht verweigert.