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Das neue Urheberrecht: Kotau vor der Unterhaltungsindustrie

Ein Beitrag von Christoph Bautz

Fast 3.800 Bürger/innen haben ihn freiwillig bezogen: den weltweit ersten Online-Knast. Sie protestierten im Rahmen der vom Bundesverband Verbraucherzentralen, dem Fairsharing-Netzwerk und Campact organisierten Kampagne „Privatkopieren ist kein Verbrechen“ gegen die Kriminalisierung von Millionen Bürger/innen durch das Urheberrecht, wenn sie in geringem Umfang und zu privaten Zwecken Musik oder Filme aus dem Netz downloaden oder den Kopierschutz einer gekauften CD umgehen.

Jetzt ist das neue Urheberrecht vom Bundestag mit den Stimmen von SPD, FDP und Union beschlossen worden – mit ernüchterndem Ergebnis. Den Rechteinhabern der Unterhaltungsindustrie gelang es durch massiven Lobbydruck die ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltene Bagatellklausel auch während der Beratungen im Rechtsausschuss des Bundestages aus dem Gesetz raus zu halten. Die Bagatellklausel hätte bei geringen Verstößen gegen das Urheberrecht von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen – insbesondere auch im Fall von Minderjährigen. Mit dem beschlossenen Urheberrecht werden Bürger/innen weiterhin mit gewerblicher Produktpiraterie auf eine Stufe gestellt und mit absurd hohen Strafen bedroht. Da eine strafrechtliche Verfolgung von Millionen Bürger/innen nicht praktikabel ist, werden somit willkürlich Einzelfälle verfolgt. Die Folge ist ein Klima der Unsicherheit.

Nach dem neuen Urheberrecht darf jede/r Bürger/in in geringer Stückzahl für den eigenen Gebrauch eine erworbene CD kopieren – Justizministerin Brigitte Zypries nannte etwa 5 Kopien als Größenordnung. Dieses Recht auf Privatkopie nach Erwerb etwa einer CD oder DVD bleibt aber dem Gutdünken der Unterhaltungsindustrie anheim gestellt. Sie kann frei entscheiden, ob sie den Datenträger mit einem Kopierschutz ausstattet, der eine Privatkopie unmöglich macht. Weiterhin gibt es keinen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Kopierschutzsystemen. Weder wird die Unterhaltungsindustrie dazu verpflichtet, die Erstellung von Privatkopien zu ermöglichen, noch werden Kopierschutzsysteme verboten, die Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen.

Immerhin konnten unsere Proteste sicher einen Beitrag dazu leisteten, dass Musik- und Medienkonzerne nicht das Recht erhielten, von Internetserviceprovidern die Herausgabe persönlicher Daten der Kunden zu erzwingen. Der zivilrechtlichen Auskunftsanspruch soll auf Personen beschränkt bleiben, die „in gewerblicher Weise“ MP3s oder DVDs im Netz runterladen, weiterverbreiten und damit das Urheberrecht verletzen. Zudem muss ein Richter die Herausgabe der Kundendaten durch den Provider erlauben.

Pressemitteilung des Bundesverbandes Verbraucherzentralen: Neues Urheberrecht: Nutzer digitaler Medien weiterhin ohne Rechte


Urheberrecht: Teilerfolg gegen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch

Die Bundesregierung hat jetzt auch den zweiten Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechts im Kabinett verabschiedet. Der Gesetzestext erhält erhebliche Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Planungen – sicher auch ein erster Erfolg unserer Kampagne zusammen mit Verbraucherschützern gegen eine Kriminalisierung von Millionen Bürger/innen durch das neue Urheberrecht. Die Planungen sahen vor, dass Musik- und Medienkonzerne das Recht erhalten, von Internetserviceprovidern die Herausgabe persönlicher Daten der Kunden zu erzwingen. Diese könnten dann mit Klagen überzogen werden. Bisher obliegt es der Staatsanwaltschaft diese Daten zu erhalten und Klage zu erheben. Mit dem so genannten „zivilrechtlichen Auskunftsanspruch“ droht eine Privatisierung unseres Rechtssytems.

Immerhin: Die Bundesregierung will jetzt der zivilrechtlichen Auskunftsanspruch auf Personen beschränken, die „in gewerblicher Weise“ MP3s oder DVDs im Netz runterladen, weiterverbreiten und damit das Urheberrecht verletzen. Zudem muss ein Richter die Herausgabe der Kundendaten durch den Provider erlauben. Abmahngebühren sollen bei rein privaten und erstmaligen Verstößen auf 50 Euro begrenzt werden – bisher durchaus übliche Anwaltshonorare in Höhe von 2.500 Euro würden der Vergangenheit angehören.

Dies ist eine wesentliche Entschärfung der ursprünglichen Planungen. Trotzdem: Prinzipiell sollte die Strafverfolgung Sache der Staatsanwaltschaft bleiben. Hiergegen müssen wir weiter Druck machen, genauso wie für eine Bagatellklausel, die bei geringen Verstößen gegen das Urheberrecht zu rein privaten Zwecken auf Konsequenzen verzichtet. Millionen Bürger/innen dürfen nicht auf eine Stufe mit kommerzieller Produktpiraterie gestellt werden. Jetzt ringt der Bundestag um die Novellierung des Urheberrechts.

Unterstützen sie unsere Aktion für ein modernes Urheberrecht. Beziehen Sie eine Zelle in unserem Internetgefängnis.

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Zelle beziehen


Urheberrecht: Internetgefängnis vor dem Rechtsausschuss des Bundestages präsentiert

PressefotoDer Rechtsausschuss des Bundestages lud heute zur öffentlichen Anhörung über die Novellierung des Urheberrechts ein. Hauptstreitpunkt: Wird eine Bagatellklausel in das Gesetz mit aufgenommen, wie sie im ursprüglichen Referentenentwurf noch enthalten war, auf Druck der Unterhaltungsindustrie aber entfernt wurde? Die Klausel würde die Kriminalisierung von Millionen Bürger/innen beenden, wenn sie in geringem Umfang und zu privaten Zwecken Musik oder Filme aus dem Netz downloaden oder den Kopierschutz einer gekauften CD umgehen.

Vor dem Bundestag erwartete die Abgeordneten ein Campact-Banner mit dem weltweit ersten Internetgefängnis. In das Gefängnis sind bereits über 3.200 Menschen mit einem Bild eingezogen, jetzt sind sie auch auf dem 4 x 3 Meter großen Banner zu bestaunen. Vor dem Gefängnis hatten sich 10 Campact-Aktive Sträflingsanzüge übergezogen, zogen Sträflingskugeln hinter sich her und trugen Kopfhörer. Sie illustrierten damit die absurd hohen Strafen, die das Urheberrecht derzeit für Vergehen androht: bis zu 3 Jahre Haft. Mehrere Fernsehteams und Fotografen dokumentieren die Aktion. Sie wird von dem Bundesverband Verbraucherzentrale, der Kampagne fairsharing und dem Netzwerk Freies Wissen unterstützt, die jeweils mit Vertreter/innen vor Ort waren.

Zudem waren die Obleute der Fraktionen im Rechtsausschuss eingeladen, eine von über 3.000 Bürger/innen unterzeichnete Petition entgegenzunehmen. Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP), Jersy Montag (Grüne) und Petra Sitte (Linkspartei) bekamen die Petition als großes Plakat überreicht, diskutierten mit uns und stellten sich den Fragen der Journalist/innen. Die CDU/CSU-Fraktion hatte die Überreichung der Petition abgelehnt, während die SPD unentschuldigt fehlte.

Jetzt warten wir gespannt auf erste Ergebnisse aus der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses. Er tagt heute bis in die Abendstunden.

Hier finden Sie:

Haben Sie schon eine Zelle im Internetgefängnis bezogen?


Privat kopieren ist kein Verbrechen!

Heute startet das erste Internet-Gefängnis der Welt.

(gm) Campact, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und das Fairsharing-Netzwerk starten heute eine Kampagne zur geplanten Novellierung des Deutschen Urheberrechts. Mit der Reform des Urheberrechts ergibt sich die Chance, die Kriminalisierung von Millionen Bürger/innen zu beenden.

Im Gesetzentwurf war bereits eine Bagatellklausel vorhanden, nach der die Justiz dann ein Auge zudrücken soll, wenn z.B. Musik oder Filme rein privat und in geringem Umfang kopiert oder aus dem Internet downgeloaded werden. Die Regelung wurde auf Druck der Unterhaltungsindustrie wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen.

Mit der Einrichtung des Internet-Gefängnis machen die Initiatoren der Kampagne Druck für die Wiederaufnahme der Bagatellklausel. Bürger können eine Zelle im virtuellen Knast beziehen. Mit jeder/m Teilnehmer/in wird das Gefägnis größer und zeigt so die absurde Folge der Kriminalisierungsstrategie. Ganz normale Bürger dürfen nicht mit kommerziellen Produktpiraten auf eine Stufe gestellt werden.

Der Bundestag entscheidet in wenigen Wochen über die Neuregelung.


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