Nimm mit 606.594 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.
Anrede,
vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Sparpaket und den beigefügten Link zu Campact. Bitte verzeihen Sie, dass ich erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten.
1. Ich halte es wie Sie für unverantwortlich, dass die Politik nun schon seit rund 4 Jahrzehnten faktisch keinen Haushalt mehr ohne Nettoneuverschuldung verabschiedet hat. Heute kann Deutschland mit seinen Einnahmen gerade einmal die Sozialleistungen und Zinsausgaben abdecken, die Zukunftsinvestitionen werden auf Pump finanziert. Mit anderen Worten: Wir kommen um einen strikten Sparkurs nicht herum. Und dies gilt für alle Bereiche. So müssen allein fast 65% der Sparleistungen von der Wirtschaft und vom Bund erbracht werden.
2. An keiner Stelle wird im Sparpaket das grundgesetzlich verankerte Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes in Frage gestellt. Entscheidend ist für mich, dass in keinster Weise diejenigen darunter leiden müssen, die sich nicht selbst helfen können, wie zum Beispiel Behinderte und Kinder. Daher wird im Bereich der Behinderten nicht gekürzt und was die Förderung von Kindern angeht, wird nachgebessert, indem der Bildungsaspekt stärker im Sozialgesetzbuch II verankert wird.
3. Allein in diesem Jahr umfasst der Bereich Arbeit und Soziales mehr als 50% des gesamten Ausgabenbudgets (1990 waren es noch rund 30%). Im Vergleich dazu fallen die Ausgabenanteile z.B. für Bildung mit 4,5% bescheiden aus. Ob dieses Befundes halte ich es für sinnvoll, dass gerade die Systemfehler im Bereich Arbeit und Soziales beseitigt werden. So ist es beispielsweise nicht korrekt, dass zusätzliche Ansprüche für Arbeitslosengeld II-Empfänger aus der Rentenversicherung finanziert werden. Das Sozialgesetzbuch II ist ein Grundsicherungssystem für die gegenwärtige Situation von Hilfebedürftigen. Ohnehin gilt es zu beachten, dass die Ansprüche aus der Rentenversicherungsbeitrag für Arbeitslosengeld II-Empfänger nur sehr gering sind. So wird aus einem Jahr ALG-II-Bezug bisher ein Rentenanspruch von lediglich 2,09 ¬ pro Monat erworben.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Linnemann, MdB