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Ruprecht Polenz (CDU)

Anrede,

für Ihr Schreiben zum Sparpaket der Bundesregierung danke ich Ihnen.

Ehe ich zu Einzelheiten komme, möchte ich gern zur grundsätzlichen Notwendigkeit von Einsparungen etwas bemerken.

Seit langem gibt der Staat mehr aus, als er durch Steuern und Abgaben einnimmt und deckt die Differenz durch Kredite, die sog. Neuverschuldung. In diesem Jahr muss der Staat über 60 Milliarden Euro an Krediten aufnehmen, um seine Ausgabe insgesamt zu decken.

Diese Vorgehensweise führt nicht nur zu immer stärker wachsenden Zinsbelastungen. Derzeit muss allein der Bund jährlich 12 % des Bundeshaushaltes für Zinsen und Tilgung dieser aufgelaufenen Schulden aufwenden. Jeder vierte Euro, den die Regierung ausgibt, ist derzeit kreditfinanziert. Letztlich wächst die Verschuldung in Größenordnungen, die wir unseren Kindern und Enkeln nicht zumuten dürfen, wenn wir verantwortlich handeln wollen.

So sehr ich jede einzelne Kritik an den vorgesehenen Einsparungen zunächst nachvollziehen kann – schließlich gab es gute Gründe, die Maßnahmen irgendwann einzuführen – so habe ich doch Zweifel, ob es gute Gründe gibt, diese Maßnahmen von unseren Kindern und Enkeln bezahlen zu lassen, denn nichts anderes heißt das.

Die Bundesregierung verfolgt mit den getroffenen Maßnahmen zwei Ziele:

Zunächst sollen alle gesellschaftlichen Gruppen einen gleichmäßigen und gerechten Anteil an dem Sparpaket tragen. Dieses umfasst in den kommenden vier Jahren Einsparungen von Höhe von 80 Milliarden Euro. Davon entfallen 30 Milliarden auf den sozialen Bereich. 29 Milliarden werden von der Wirtschaft getragen und 17 Milliarden von der öffentlichen Verwaltung.

Außerdem möchte die Bundesregierung durch eine Veränderung der Ausgabenstrukturen Anreize für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung geben.

Den Sparmaßnahmen im Sozialbereich lag die Überlegung zugrunde, bei Menschen, die in ihrer Lebenssituation nichts mehr ändern können, also z.B. Rentner, keine Leistungen zu kürzen. Menschen jedoch, die ihr Leben noch in die Hand nehmen und Veränderungen herbeiführen können, wie z.B. Arbeitslose, sollen Anreize zur Arbeitsaufnahme erhalten und mit einer besseren Vermittlung gestärkt werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass der soziale Bereich einen Anteil von 54 Prozent am Bundeshaushalt hat. Die Einsparungen hier sind im Verhältnis also deutlich geringer.

Vor allem die Kürzungen beim Elterngeld stießen in der Öffentlichkeit auf große Kritik. Ursprünglich lag der Haushaltsansatz des Bundesfamilienministeriums für 2011 bei rund 6,5 Milliarden Euro. Das Elterngeld nimmt mit 4,5 Milliarden Euro davon etwa 70 Prozent ein. Trotz der Sparmaßnahmen bleiben sowohl das Mindestelterngeld von 300 Euro als auch der Höchstsatz von 1800 Euro unangetastet. Die Struktur des Elterngeldes und die Vätermonate bleiben erhalten.

Bei höheren Einkommen werden nunmehr ab einem Nettoeinkommen von 1240 Euro noch 65 statt bisher 67 Prozent ersetzt. Betroffen sind auf Grundlage der Bezugszahlen von 2009 rund 195 000 der insgesamt 800 000 Elterngeldbezieher. Das sind rund 25 Prozent.

Elterngeld soll nun auch bei Hartz IV-Empfängern angerechnet werden — so wie das beim Kindergeld bereits heute gesetzlich geregelt ist. Das Elterngeld mindert eine Einkommenslücke, wenn Eltern im Beruf sich eine Auszeit für Kinder nehmen. Bei Langzeitarbeitslosen sorgt der Staat für den Lebensunterhalt wie auch für den des Kindes. Betroffen hiervon sind rund 130 000 Familien — 16 Prozent aller Elterngeldbezieher 2009.

Mit diesem Beschluss wird gezielt ein Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit gesetzt und das Lohnabstandsgebot stärker gewahrt, denn nach den bisherigen Modalitäten konnte ein Paar im ALG II-Bezug mit zwei Kindern, von denen für eines 300 € Elterngeld gezahlt wurde, ein Gesamthaushaltseinkommen von 1.885 Euro netto erreichen.

Der Bereich Bildung wurde von Sparmaßnahmen gänzlich ausgenommen. Die Bundesregierung investiert damit gezielt in die Bildung von Kindern, insbesondere von Kindern mit einem Armutshintergrund, denn diese Leistungen kommen direkt bei den Kindern an.

In der Diskussion über das Sparpaket der Bundesregierung kam die Forderung nach der Erhöhung des Spitzensteuersatzes erneut auf.

Als die Einkommensbesteuerung in Deutschland im Jahr 1958 angelegt wurde, begann die Besteuerung bei einem Einkommen von 1681 DM (860 Euro) mit einem Satz von 20 Prozent. Der Spitzensteuersatz lag bei 53 Prozent ab einem Einkommen von 110 040 DM (56 262 Euro).

Heute wird der Spitzensteuersatz bereits ab einem Einkommen von 52 882 Euro erhoben. Nun war jedoch im Jahr 1958 ein Einkommen von 110 040 DM für damalige Verhältnisse ein wirklicher Spitzenverdienst. Menschen mit einem Einkommen von 52 882 Euro sind heute jedoch keine Spitzenverdiener. Es sind gutverdienende Angestellte und Facharbeiter. Wäre die Einkommensgrenze zum Spitzensteuersatz heute noch die, die sie im Jahr 1958 war, müsste sie bei 160 000 Euro liegen.

Die untere Grenze für die Einkommensbesteuerung müsste nach den Maßstäben von 1958 bei einem Einkommen von 2400 Euro einsetzen. Tatsächlich liegt sie bei einem Einkommen ab 8000 Euro. Auch liegt der Eingangsteuersatz heute nicht mehr bei 20, sondern bei 14 Prozent.

Die Zahlen zeigen eine deutliche Besserstellung kleinerer Einkommen – eine durchaus positive Errungenschaft. Diese bedeutet aber auch, dass die verbleibenden Steuerzahler eine größere Belastung zu tragen haben. Heute zahlen die oberen 50 Prozent der Steuerpflichtigen 92,5 Prozent der Einkommensteuer. Das obere Drittel der Haushalte trägt 60 Prozent der Finanzierungslast des Sozialstaates. Umgekehrt erhält das einkommensschwächste Drittel 60 Prozent aller Transfers und zahlt nur fünf Prozent aller Steuern und Abgaben.

Im vergangenen Jahr haben Bund, Länder und Kommunen sowie die Sozialkassen mehr als 750 Milliarden Euro für soziale Zwecke ausgegeben. Das entspricht fast einem Drittel des Bruttoinlandsprodukts und rund zwei Dritteln aller öffentlichen Ausgaben. Die Sozialausgaben sind zudem in den letzten zehn Jahren um 20 Prozent gestiegen. In diesen Zusammenhang bitte ich zu stellen, wenn durch das Sparpaket der Bund in diesem Jahr um 11,2 Mrd. Euro und bis zum Jahr 2010 um 27,6 Mrd. Euro entlastet wird.

Letztlich geht es darum, angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft die Weichen zu stellen für eine langfristig tragfähige Finanzpolitik und stabile soziale Sicherungssysteme. Voraussetzung für eine glaubwürdige Konsolidierung ist ein sich selbsttragendes Wachstum. Ein geliehener Wohlstand hingegen verschiebt die Lasten auf unsere Kinder und Enkelkinder.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz